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Einzelabnahme vorbereiten: Kosten/Unterlagen

Fahrzeugteile eintragen lassen

Fabian Hoberg Freier Mitarbeiter
Einzelabnahme
Bei einer Einzelabnahme werden nachträgliche Veränderungen am Auto kontrolliert und dokumentiert. Foto: Imago
Inhalt
  1. Was ist eine Einzelabnahme beim TÜV?
  2. Wozu benötigt man eine Einzelabnahme beim TÜV (Unterschied zu Vollgutachten)?
  3. Wer macht eine Einzelabnahme?
  4. Was wird bei einer Einzelabnahme gemacht?
  5. Was wird für die Einzelabnahme benötigt?
  6. Worauf sollten Autofahrer:innen achten?
  7. Wie lange dauert eine Einzelabnahme?
  8. Wie viel kostet es?
  9. Was müssen Autofahrer:innen nach der Einzelabnahme unternehmen?

Wenn beim Auto nachträglich etwas verändert wurde, ist eine Einzelabnahme nötig. Doch wie teuer ist das, wie lange dauert die Prozedur und welche Unterlagen werden benötigt? So darauf vorbereiten!

Neue Räder, Auspuff oder Scheinwerfer? Oder ein Auto ohne gültige Zulassung nach Deutschland importiert? Dann ab zu TÜV, GTÜ, Dekra oder einer anderen Prüfgesellschaft, um die Fahrzeugteile oder das gesamte Fahrzeug eintragen zu lassen. Zumindest dann, wenn für die neuen Bauteile am Auto keine europäische Typgenehmigung wie ABE oder Teilegutachten vorhanden ist. Warum das so ist und wie es geht, klärt die AUTO ZEITUNG hier. Auch interessant: Unsere Produkttipps bei Amazon

Hauptuntersuchung: Checkliste im Video:

 
 

Was ist eine Einzelabnahme beim TÜV?

Bei einer Einzelabnahme beim TÜV werden Veränderungen am Auto, die  selbst vorgenommen wurden, gutachtlich kontrolliert. Unter anderem wird geprüft, dass die Veränderungen und geänderten Fahrzeugteile nicht die Verkehrssicherheit des Autos und anderer Verkehrsteilnehmenden gefährden. Meist wird eine Einzelabnahme nötig, wenn keine europäische EG-Typgenehmigung oder ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorliegt und/oder wenn mehrere Bauteile (auch mit ABE) miteinander kombiniert werden. Auch Eigen- und Umbauten sowie Importfahrzeuge müssen in der Regel zur Einzelabnahme.

Fahrzeugteile mit ABE müssen nicht eingetragen werden, solange alle Auflagen eingehalten werden. Es reicht, wenn die ABE mitführt wird. Bei Fahrzeugteilen mit Teilegutachten ist eine Anbauabnahme nach §19(3) StVZO notwendig. Der Zulassungsbehörde wird damit bestätigt, dass alles seine Richtigkeit hat. Diese kann die Abnahme dann in die Fahrzeugpapiere übernehmen. Eine ABE wird folglich überflüssig.

 

Wozu benötigt man eine Einzelabnahme beim TÜV (Unterschied zu Vollgutachten)?

Eine Einzelabnahme nach §§ 19(2) bzw. 21 StVZO benötigen Fahrzeugbesitzer:innen, die bauliche Veränderungen an ihrem Fahrzeug vorgenommen haben, ohne dass entsprechende (Typen-) Genehmigungen der Fahrzeugteile vorliegen. Solche Modifikationen können Veränderungen am Fahrwerk sein oder auch Mehrfachänderungen mit gegenseitiger technischer Beeinflussung – beispielsweise wie andere Felgen und ein geändertes Fahrwerk. Sind mehrere Teile zeitgleich verändert worden, verlieren die jeweiligen Gutachten der einzelnen Bauteile ihre Gültigkeit und eine Einzelabnahme ist erforderlich. Werden die Fahrzeugteile nicht per Einzelabnahme in die Fahrzeugunterlagen (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2) eingetragen, erlischt die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kann eine Versicherung die Übernahme der Kosten verweigern – unabhängig der Schuldfrage. Außerdem können die ungenehmigten Umbauarbeiten zu Bußgeldern und Fahrverbot führen.

Eine Einzelabnahme betrifft generell die Begutachtung von Anbauteilen an einem bereits genehmigten und (erstmals) zugelassenen Fahrzeug. Ein Vollgutachten (keine Einzelabnahme) hingegen betrifft meist das gesamte Fahrzeug. Paragraph 21 StVZO regelt dabei die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und für die keine Unterlagen wie Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung für die Wiederzulassung vorliegen.

Vollgutachten werden außerdem bei Fahrzeugen verlangt, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden - ausgenommen Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer EG-Übereinstimmungserklärung. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum wie aus den USA verlangt der Gesetzgeber immer ein Vollgutachten. Aber: Einzelabnahmen werden häufig auch bei Fahrzeugimporten oder Re-Importen aus dem Ausland notwendig. Denn häufig gelten außerhalb von Deutschland andere Sicherheitsstandards, sodass die Fahrzeuge an den deutschen Markt angepasst werden müssen.

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Wer macht eine Einzelabnahme?

Alle Prüforganisationen dürfen eine Einzelabnahmen nach § 21 StVZO durchführen. Neben den bundesweiten TÜV-Prüfzentren dürfen das auch Dekra, GTÜ, KÜS und darauf spezialisierte Sachverständige. Auch Kfz-Werkstätten bieten häufig diesen Service an, meist über Sachverständige, welche die Werkstatt an bestimmten Tagen besuchen und vor Ort die Arbeit durchführen.

 

Was wird bei einer Einzelabnahme gemacht?

Gutachter:innen der Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS prüfen bei der Einzelabnahme das jeweilige Bauteil oder mehrere Bauteile, die in Verbindung arbeiten (Räder und Fahrwerk) und untersuchen, inwieweit sie das Fahrverhalten und damit die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ändern. Wenn alles okay ist, bescheinigt der:die Sachverständige den korrekten Einbau für die Kraftfahrzeugzulassungsstelle.

 

Was wird für die Einzelabnahme benötigt?

Vor dem Termin der Einzelabnahme sollten Autobesitzende alle Unterlagen zusammentragen, die die Veränderungen am Fahrzeug dokumentieren. Dazu müssen bei der Einzelabnahme Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie alle vorliegenden Dokumente wie Prüfbericht, Festigkeitsgutachten, Vergleichsgutachten, Laborberichte und technische Berichte vorliegen.

 

Worauf sollten Autofahrer:innen achten?

Vor der Einzelabnahme sollte man alle Unterlagen zusammensuchen und dabei haben. Dazu zählen die vollständigen Fahrzeugunterlagen wie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, also Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2, sowie alle Informationen, Dokumentation, Schriftverkehr, Unterlagen oder auch Fotos zu dem entsprechenden Fahrzeugteil oder des gesamten Fahrzeugs.

 

Wie lange dauert eine Einzelabnahme?

Je nach Aufwand der Einzelabnahme kann eine Einzelabnahme von wenigen Minuten bis hin zu ein paar Stunden dauern. Es hängt stark vom Aufwand der Arbeit ab.

 

Wie viel kostet es?

Eine Einzelabnahme kann theoretisch zwischen 50 und 500 Euro kosten, meist sind es ab 150 Euro bei einem schnell zu kontrollierenden und einzutragenden Fahrzeugteil. Je nach Aufwand kann die Einzelabnahme aber auch mehrere hundert Euro kosten, wie einer Voll-Einzelabnahme eines selbst importierten und seltenen Fahrzeug, das noch nicht innerhalb der EU zugelassen war.

 

Was müssen Autofahrer:innen nach der Einzelabnahme unternehmen?

Nachdem das entsprechende Fahrzeugteil von der Prüfgesellschaft abgenommen wurde, wird das Bauteil in der Regel im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2) vermerkt. Dazu müssen Autobesitzende in der Regel bei ihrer zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle die Informationen in der Zulassungsbescheinigung eintragen lassen.

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